Schulungen PSA gA

Ziel des Arbeitsschutzes und damit auch der Unterweisung ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten (in Anlehnung an DGUV Information 211-005). Die Unterweisung zur Benutzung der PSAgA soll die Mitarbeiter befähigen, Absturzgefahren zu erkennen und zu vermeiden sowie nach gesetzlichen Vorschriften und Regeln sicher zu arbeiten. Mit dieser Unterweisung unterstützen wir Sie in Ihrer Unternehmerpflicht alle Mitarbeiter, die - wenn auch nur gelegentlich - in der Höhe arbeiten, zu unterweisen (gemäß DGUV Regel 112-198 - ehemals BGR 198/199). Jede/r Teilnehmer/-in erhält ein Teilnahmezertifikat als Kompetenznachweis über die absolvierten Schulungsinhalte gemäß den Anforderungen der DGUV Regel 112-198. – Das Arbeitsschutzgesetz schreibt im § 12 jedem Arbeitgeber vor, seine Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Ebenso verpflichtet § 4 der BGVorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) den Unternehmer, seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen. Nach § 9 der Betriebssicherheits- verordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber angemessene Informationen, insbesondere zu den betreffenden Gefahren, in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung zu stellen § 3 PSA-Benutzungsverordnung, PSA-BV. Unterweisungen der Mitarbeiter müssen vor der ersten Benutzung einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und bei Bedarf erfolgen, mindestens jedoch einmal jährlich. Dieses Seminar basiert auf diesen und weiterführenden Anforderungen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherer. Vorraussetzung: - Alle Mitarbeiter, die für Arbeiten mit PSA gegen Absturz (PSAgA) vorgesehen sind sowie alle Mitarbeiter, die – wenn auch nur gelegentlich – in der Höhe arbeiten. - 18 Jahre Kosten - 170€ Brutto p. Person